Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Tenniskurse und Tennisevents von
„NEXGEN TENNIS | Jörg Barthel & Christopher Hill GbR“

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der Leistungen ist

Jörg Barthel & Christopher Hill GbR
Zum Köpperner Tal 7
61381 Friedrichsdorf
Telefon: +49 6175 936911
E-Mail: info@nexgenletics.com
Vertreten durch: Jörg Barthel und Christopher Hill

nachfolgend „NEXGEN TENNIS“ genannt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Tennistraining, Tenniskurse, Feriencamps, Workshops, Turniere und sonstige Veranstaltungen von NEXGEN TENNIS.

1.3 Teilnehmer ist diejenige Person, welche die gebuchte Leistung in Anspruch nimmt. Vertragspartner ist die buchende Person. Bei minderjährigen Teilnehmern ist Vertragspartner grundsätzlich die buchende sorgeberechtigte Person.

1.4 Individuelle Vereinbarungen sowie die jeweilige Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht in einzelnen Klauseln nach Kundengruppen differenziert wird.

2. Vertragsschluss und Buchung

2.1 Die Darstellung von Kursen und Veranstaltungen auf der Website, in Flyern oder in sonstigen Medien stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

2.2 Mit Absenden des Anmeldeformulars (online, schriftlich oder per E-Mail) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrags ab.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald NEXGEN TENNIS die Buchung in Textform, beispielsweise per E-Mail, bestätigt oder mit der Durchführung der gebuchten Leistung beginnt.

2.4 Die Zahl der Teilnehmerplätze ist je Kurs begrenzt. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Kurses oder Termins besteht nicht; die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs, soweit nichts anderes angegeben ist.

2.5 Buchungen für Minderjährige dürfen nur durch eine sorgeberechtigte oder entsprechend bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Art, Umfang, Ort, Termine, Dauer, Teilnehmerzahl und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Leistungs- oder Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise einer Buchungsbestätigung.

3.2 Soweit kein bestimmter Trainer ausdrücklich als alleiniger Leistungserbringer vereinbart wurde, ist NEXGEN TENNIS berechtigt geeignetes qualifiziertes Personal (Trainer, Übungsleiter) mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen und im Bedarfsfall – etwa bei Krankheit oder Verhinderung – auszutauschen.

3.3 Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt insbesondere von den persönlichen Voraussetzungen, der Teilnahme und der Mitarbeit des Teilnehmers ab.

3.4 Änderungen von Trainingszeiten, Plätzen oder Kursinhalten aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen bleiben vorbehalten, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Bei wesentlichen Änderungen wird NEXGEN TENNIS rechtzeitig informieren.

3.5 Platzgebühren und die Nutzung von Trainingsmaterial sind im Preis enthalten, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die bei der Buchung angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

4.2 Das Entgelt ist binnen sieben (7) Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4.3 Akzeptierte Zahlungsarten sind Banküberweisung und SEPA-Lastschrift oder anderweitige zum Zeitpunkt der Buchung von der Homepage von NEXGEN TENNIS angebotene Wege.

4.4 Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, ist NEXGEN TENNIS berechtigt den Teilnehmer von weiteren Leistungen auszuschließen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.

4.5 Die Zahlungsverpflichtung (auch für solche Trainingstermine, die während des vorübergehenden Leistungsausschluss nach 4.4 stattgefunden haben) bleibt bestehen, soweit NEXGEN TENNIS zur Leistung bereit und berechtigt war.

4.6 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, bleiben unberührt.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

5.1 Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen konkreten Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere termingebundene Tenniskurse, Camps, Turniere, Workshops und sonstige Veranstaltungen.

5.2 Soweit bei einem anderen Angebot, insbesondere bei einer nicht termingebundenen Dienstleistung, ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Musterwiderrufsformular.

5.3 Verlangt der Verbraucher bei einem Vertrag mit bestehendem Widerrufsrecht ausdrücklich, dass NEXGEN TENNIS bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten für einen Widerruf und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Nicht wahrgenommene Termine und verspätetes Erscheinen

6.1 Nimmt ein Teilnehmer einen ordnungsgemäß angebotenen Kurstermin aus persönlichen Gründen nicht wahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder anteilige Erstattung.

6.2 Dies gilt nicht, wenn NEXGEN TENNIS die Verhinderung zu vertreten hat oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3 Bei verspätetem Erscheinen endet die Trainingseinheit grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung kann nur erfolgen, wenn der weitere Betriebsablauf dies zulässt.

6.4 Ob ein versäumter Termin aus Kulanz in einer anderen Gruppe nachgeholt werden kann, entscheidet NEXGEN TENNIS unter Berücksichtigung freier Plätze und eines geeigneten Leistungsniveaus.

7. Absage und Änderung durch NEXGEN TENNIS

7.1 NEXGEN TENNIS kann Termine aus wichtigem Grund verlegen oder absagen, insbesondere bei Erkrankung eines Trainers, Unbespielbarkeit des Platzes, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen, welche eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung verhindern.

7.2 NEXGEN TENNIS informiert die Teilnehmer hierüber möglichst frühzeitig.

7.3 Bei Ausfall bietet NEXGEN TENNIS nach ihrer Wahl einen zumutbaren Ersatztermin, eine gleichwertige Ersatzleistung oder eine anteilige Erstattung beziehungsweise Gutschrift an.

7.4 Ist ein angebotener Ersatztermin für den Kunden nicht zumutbar, kann der Kunde die Erstattung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Entgelts verlangen.

7.5 Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Wetterbedingte Regelungen

8.1 Über die Bespielbarkeit der Anlage und die Durchführung des Trainings entscheidet NEXGEN TENNIS beziehungsweise der verantwortliche Trainer unter Berücksichtigung der Platzordnung und der Sicherheit der Teilnehmer.

8.2 Leichter Regen, Wind oder eine ungünstige Wetterprognose führen nicht automatisch zu einer Absage. Die Teilnehmer sollen sich grundsätzlich am vereinbarten Trainingsort einfinden, sofern NEXGEN TENNIS nichts anderes mitteilt.

8.3 Kann ein Termin wegen der Witterung nicht durchgeführt werden, gilt die Regelung in Ziffer 7 Absatz 3 und 4.

8.4 Muss eine bereits begonnene Einheit witterungsbedingt abgebrochen werden, gilt sie als erbracht, wenn mindestens 50 % der vereinbarten Dauer durchgeführt wurden. Andernfalls wird eine anteilige Ersatzleistung oder Erstattung angeboten.

8.5 Soweit verfügbar und zumutbar, kann das Training nach vorheriger Information in eine Halle verlegt werden. Zusätzliche Hallenkosten werden nur berechnet, wenn der Kunde vorab darüber informiert wurde und zugestimmt hat.

9. Mindestteilnehmerzahl

9.1 Gruppenangebote können von einer in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl abhängig sein.

9.2 Wird diese Zahl nicht erreicht, darf NEXGEN TENNIS das Angebot bis spätestens drei Tage vor Beginn absagen.

9.3 Bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Alternativ kann im Einvernehmen mit dem Kunden ein Ersatzangebot, beispielsweise eine kleinere Gruppe mit angepasster Dauer oder angepasstem Preis oder ein anderer Termin, vereinbart werden.

9.4 Weitergehende Ansprüche bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

10. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

10.1 Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, die gebuchte Leistung auszuüben.

10.2 Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Allergien oder sonstige Umstände, die für eine sichere Durchführung relevant sein können, soll der Teilnehmer beziehungsweise sein Sorgeberechtigter NEXGEN TENNIS vor Beginn informieren. Eine medizinische Beratung oder Diagnose erfolgt durch NEXGEN TENNIS nicht.

10.3 Teilnehmer müssen die Sicherheitsanweisungen der Trainer, die Platzordnung und die Vorgaben des Anlagenbetreibers beachten.

10.4 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, einer Gefährdung anderer Personen oder einer erheblichen Störung des Trainings darf NEXGEN TENNIS den Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung zeitweise oder dauerhaft ausschließen. Bei einer unmittelbaren Gefahr ist keine vorherige Ermahnung erforderlich.

10.5 Bei einem berechtigten zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss aus einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. NEXGEN TENNIS muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität anrechnen lassen.

11. Minderjährige Teilnehmer

11.1 Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmer erfolgt durch die Erziehungsberechtigten, die durch die Anmeldung zugleich die vertraglichen Pflichten (insbesondere Zahlungspflicht) übernehmen.

11.2 Minderjährige dürfen nach Maßgabe des gebuchten Angebots teilnehmen. Die Aufsichtspflicht von NEXGEN TENNIS beginnt grundsätzlich mit der persönlichen Übergabe beziehungsweise dem vereinbarten Trainingsbeginn am Trainingsort und endet mit dem vereinbarten Trainingsende eben dort.

11.3 Die Erziehungsberechtigten sind für den sicheren Weg zur und von der Trainingsstätte verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Betreuung außerhalb der Trainingszeiten vereinbart wurde.

11.4 Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass das Kind rechtzeitig gebracht und abgeholt wird. Soll ein Kind den Trainingsort allein verlassen dürfen, ist dies NEXGEN TENNIS vorab in Textform mitzuteilen.

11.5 Abweichende Regelungen, insbesondere bei Camps oder Ausflügen, ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

11.6 NEXGEN TENNIS muss über Personen, die ein Kind abholen dürfen, sowie über relevante gesundheitliche Besonderheiten informiert werden.

11.7 Medizinische Notfallmaßnahmen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei einem Notfall darf NEXGEN TENNIS insbesondere Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst verständigen. Sorgeberechtigte werden so schnell wie möglich benachrichtigt.

12. Ausrüstung und Kleidung

12.1 Die Teilnehmer haben geeignete Sportkleidung und für den jeweiligen Platzbelag zugelassene Tennisschuhe zu tragen.

12.2 Eigene Tennisschläger und sonstige Ausrüstung sind mitzubringen, soweit deren Bereitstellung nicht Bestandteil des gebuchten Angebots ist.

12.3 NEXGEN TENNIS kann ungeeignete oder sicherheitsgefährdende Ausrüstung von der Verwendung ausschließen.

13. Haftung

13.1 NEXGEN TENNIS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NEXGEN TENNIS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von NEXGEN TENNIS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.2 Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet NEXGEN TENNIS der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

13.4 Tennis ist eine Sportart mit einem allgemeinen, sportartimmanenten Verletzungsrisiko (z. B. Zerrungen, Stürze, Zusammenstöße mit dem Trainer, anderen Teilnehmern oder ständigen Einrichtungen des Platzes). Dieses allgemeine Lebensrisiko trägt der Teilnehmer in eigener Verantwortung; die vorstehenden Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

13.5 Für Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände in Umkleiden oder auf der Anlage übernimmt NEXGEN TENNIS keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

14. Foto- und Videoaufnahmen

14.1 NEXGEN TENNIS kann bei Turnieren, Camps und sonstigen Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen anfertigen, um über die jeweilige Veranstaltung zu berichten und die Öffentlichkeitsarbeit von NEXGEN TENNIS zu dokumentieren.

14.2 Ohne gesonderte Einwilligung werden grundsätzlich nur Übersichts- und Situationsaufnahmen verwendet, bei denen die Veranstaltung und nicht eine einzelne Person im Vordergrund steht, oder auf denen Personen lediglich als Teil des Veranstaltungsgeschehens beziehungsweise als Beiwerk erscheinen. Die Veröffentlichung kann auf der Website von NEXGEN TENNIS, in ihren eigenen Social-Media-Auftritten sowie in gedruckten Veranstaltungsberichten erfolgen, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

14.3 Gezielte Einzelaufnahmen, Porträts, Interviews und Aufnahmen für hervorgehobene werbliche Zwecke werden nur mit gesonderter Einwilligung der betroffenen Person beziehungsweise der erforderlichen Sorgeberechtigten veröffentlicht, soweit nicht ausnahmsweise eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

14.4 Die Teilnehmer werden vor oder bei Beginn der Veranstaltung in geeigneter Weise über die Anfertigung von Aufnahmen informiert. Ein Widerspruch gegen Aufnahmen, die auf Grundlage berechtigter Interessen angefertigt werden, kann an datenschutz@nexgenletics.com gerichtet oder dem Fotografen beziehungsweise der Veranstaltungsleitung vor Ort mitgeteilt werden. NEXGEN TENNIS wird den Widerspruch bei zukünftigen Aufnahmen berücksichtigen und seine weiteren datenschutzrechtlichen Folgen prüfen.

14.5 Aufnahmen in Umkleiden, Sanitärbereichen oder vergleichbar geschützten Bereichen finden nicht statt. Berechtigte Interessen der abgebildeten Personen werden berücksichtigt.

14.6 Weitergehende Informationen zur verantwortlichen Stelle, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung beziehungsweise der Datenschutzhinweis der jeweiligen Veranstaltung.

15. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Buchung, Bezahlung, Teilnehmerverwaltung sowie Foto- oder Videoaufnahmen, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von NEXGEN TENNIS unter https://nexgenletics.com/datenschutz.

16. Gutscheine und Stundenpakete

16.1 Gutscheine und im Voraus bezahlte Stundenpakete sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist einlösbar, sofern auf dem Gutschein oder im jeweiligen Angebot keine längere Frist angegeben ist.

16.2 Eine Terminvereinbarung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten.

16.3 Gutscheine können auf andere Personen übertragen werden, sofern sie nicht ausdrücklich personengebunden sind und keine persönlichen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen.

16.4 Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht.

16.5 Für bereits teilweise eingelöste Stundenpakete wird im Fall einer berechtigten Vertragsbeendigung der Wert der tatsächlich erbrachten Einzelleistungen nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Abrechnungsmaßstab berücksichtigt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

18. Änderung dieser AGB

NEXGEN TENNIS ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, Rechtsprechung oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist. Über Änderungen wird rechtzeitig informiert; bereits abgeschlossene Kursverträge bleiben von Änderungen unberührt, sofern nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

Stand: August 2026

Jörg Barthel & Christopher Hill GbR